Allgemeine Vermiet-
und Geschäftsbedingungen
von fahrschulersatz.de
vertreten durch
Auto Plum GmbH & Co.KG, Herr Ralf Arenz Montanusstr.12-18, 51065 Köln
Vertragsverhältnis
Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrages. Mieter I und II haften gesamtschuldnerisch.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der
Mietdauer durch den Kunden. Der Kunde versichert durch seine Unterschrift, dass er keine eidesstattliche
Versicherung abgegeben hat.
Mietpreis, Mietdauer, Zahlung
1. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag. Zum Grundmietpreis sind Zusatzleistungen wie
Abholung bzw. Zustellung sowie Zubehör gesondert zu vereinbaren. Preise erhalten Sie von uns in Form eines
individuellen Angebots. Treibstoffkosten, Maut-und Stra.enbenutzungsgebühren, Buß- und Verwarngelder
sowie Abstellgebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters. Für die Bearbeitung von Buß- und Verwarngeldern
berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 25,00 €.
Die für die Berechnung maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem Zeitpunkt der Anmietung laut Mietvertrag und
endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges, spätestens zu dem im Mietvertrag vereinbartem
Zeitpunkt. Ein Miettag dauert grundsätzlich 24 Stunden, angebrochene Miettage werden mit dem vollen Tagessatz
in Rechnung gestellt. Bei Unfallschäden endet die Mietdauer bei Reparaturende oder im Falle eines Totalschadens
zum vom Gutachter festgelegten Ende der Wiederbeschaffungsdauer. Bei vorzeitiger Rückgabe behält sich die
fahrschulersatz.de eine weitere Berechnung vor.
Das Standartzahlungmittel bei fahrschulersatz.de ist das begleichen der Rechnung via Banküberweisung,
dennoch ist es notwendig das Sie zur Sicherheit spätestens bei Vertragsschluss Ihre Kreditkarte hinterlegen.Bei
Anmietung ist eine Kaution zu leisten. Bei Unfallersatzwagenvermietung kann eine maximal 2-monatige
Stundung erfolgen, sofern eine rechtsverbindlich unterzeichnete Mietwagenkostenübernahmebest.tigung oder
Abtretungserklärung vorliegt. Der Mieter bleibt in jedem Falle zur Zahlung der gesamten Mietwagenkosten an
fahrschulersatz.de verpflichtet. Der Mieter ermächtigt fahrschulersatz.de unwiderruflich, alle Mietwagenkosten
und alle – mit dem Vertrag zusammenhängenden – sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages
vorgelegten, im Mietvertrag benannten Kreditkarte abzubuchen sollte es zum Verzug der Zahlung via
Banküberweisung kommen. Im Falle von Verzug werden bankübliche Zinsen berechnet. Das Recht von fahrschulersatz.
de , bei Mietzahlungsverzug fristlos zu kündigen, bleibt davon unberührt.Bei einigen Kunden übertr.gt
fahrschulersatz.de die Forderungen an ein externes Faktorierungsunternehmen, in diesem Falle wird der Kunde
in der Rechnung informiert.
4. Eine Aufrechnung von Forderungen des Mieters ist im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gegenüber
fahrschulersatz.de ist ausgeschlossen.
Pflichten des Mieters
1. Der Mieter erhält ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug, das sorgsam zu behandeln ist.
Insbesondere sind technische Vorschriften und Betriebsanleitung zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu
gewährleisten. Das abgestellte Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen, bei Cabriolets auch das Verdeck.
2. Das Fahrzeug darf nur zu der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Verboten sind die Verwendung zur
Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, zur Begehung von Straftaten, zur Weitervermietung oder zu
Testzwecken. Der Mieter haftet für alle Schäden aus der Verletzung der Vertragspflichten. Der Mieter verpflichtet
sich zur Einhaltung der StVO.
Fahrberechtigt sind ausschließlich Mieter I und Mieter II . I Ist Mieter I eine Gesellschaft, erweitert sich die
Berechtigung auf Mitarbeiter der Gesellschaft mit entsprechend gültiger Fahrerlaubnis. Diese Fahrer sind
Erfüllungsgehilfen des Mieters. 5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden - gilt auch bei Schäden ohne
Beteiligung Dritter- Bei jedem Schadeneintritt ist der Mieter verpflichtet:
a) fahrschulersatz.de ist unverzüglich telefonisch zu verständigen (Bereitschaftsdienst Tag und Nacht
0172/9149149) und dabei die weitere Verwendung des beschädigten Mietfahrzeuges abzustimmen.
b) Selbstständig keine Abschlepp- und Reparaturdienste u.a. zu beauftragen.
c) Alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche der Beweissicherung bezüglich des Unfallherganges dienen
können und die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche von fahrschulersatz.de gewährleisten. Dies umfasst
u.a. die Verpflichtung, den Unfall ungeachtet seines Ausmaßes unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu
melden und aufnehmen zu lassen, bzw. eine Bestätigung vorzulegen, dass die Polizei die Unfallaufnahme
abgelehnt hat, die Namen der Unfallbeteiligten und die Kfz-Kennzeichen der Fahrzeuge einschließlich deren
Haftpflichtversicherung und VS-Nummer festzuhalten sowie Personen, die als Zeugen in Betracht kommen, um
Namen und Anschrift zu bitten. Der Mieter verpflichtet sich ferner, kein Schuldanerkenntnis (weder mündlich
noch schriftlich) abzugeben und keinen Vergleichen, welche die Schadenersatzansprüche von fahrschulersatz.de
zum Gegenstand haben, zuzustimmen. Der Mieter hat fahrschulersatz.de umfassend über den Unfallhergang
Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Fahrzeug
und seiner Ausrüstung entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, bis zur Höhe der Selbstbeteiligung
pro Schadensfall (lt.Mietvertrag).
Ausschluss der Haftungsreduzierung
a) Der Mieter haftet - auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung - weiterhin in vollem Umfang - für alle
Schäden, wenn er eine der auferlegten Vertragspflichten aus diesem Mietvertrag schuldhaft nicht beachtet,
insbesondere er im Falle eines Unfalls keine polizeiliche Unfallaufnahme veranlasst sowie bei Unfallflucht. Die
Haftung des Mieters beinhaltet den Fahrzeugschaden bis maximal in Höhe des Wiederbeschaffungswerte vor
Schadeneintritt, eventuell notwendige Gutachter-, Abschlepp- und Rückholkosten, den Ausfall sowie eine
Wertminderung des Fahrzeuges.
b) Hat der Mieter oder sein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt,
insbesondere unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, so haftet der Mieter in voller Höhe für den fahrschulersatz.de
entstandenen Schaden, und zwar auch dann, wenn er eine Haftungsreduzierung vereinbart hat.
c) Die Haftungsreduzierung entfällt auch bei vertragswidriger Überschreitung der Mietdauer. Der Mieter haftet deshalb für alle Schäden, die sich nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer ereignen in voller Höhe.
1. Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die
Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Mieter nach telefonischer Absprache mit
fahrschulersatz.de eine Werkstatt beantragen diese zu beseitigen. Dies gilt nur dann wenn der Kunde sich
außerhalb einer zumutbaren Entfernung zur Werkstatt von fahrschulersatz.de (Montanusstr.12-18, 51065 Köln)
befindet. Die Reparaturkosten werden mit vorheriger Zustimmung von fahrschulersatz.de übernommen. Zur
Erstattung ist ein prüff.higer Originalbeleg vorzulegen der auf fahrschulersatz.de ausgestellt ist.
2. Das Fahrzeug hat eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung entsprechend des Mietvertrages. Es
besteht Haftpflichtversicherung in unbegrenzter Höhe, sowie eine Teilkaskoversicherung (gegen Feuer-, Wildund
Glasbruchschaden) mit einer Selbst- beteiligung entsprechend des Mietvertrages. Für die von der
Haftpflichtversicherung nicht abgedeckten Schäden ist eine Haftung von fahrschulersatz.de ausgeschlossen, es
sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der fahrschulersatz.de oder eines Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen. Falls der Mieter eine Insassen-Unfallversicherung für das Mietfahrzeug abschließt,
besteht Deckung nach dem Pauschalsystem für den Todesfall in Höhe von Euro 10.000,- für Invalidität Euro
20.000,- und für Heilkosten Euro 500,-.
3. Bei gänzlicher oder teilweiser Nichterfüllung und Verzug haftet fahrschulersatz.de auch bei einfachem
Verschulden, allerdings nur bis zum Zweifachen des zu erwartenden Mietpreises. Alle weitergehenden
Anspruche, gleichgültig ob sie auf Vertrag oder auf unerlaubte Handlung gestützt werden, sind ausgeschlossen,
es sei denn, der dem Mieter entstandene Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von fahrschulersatz.-
de oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
4. fahsrchulersatz.de ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im
Fahrzeug zurückl.sst.
1. Das Fahrzeug ist zu dem im Vertrag vorgesehenen Datum in der im Vertrag vorgesehenen Station des Vermieteres
zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabetermin mindestens 24 Stunden vor dessen Ablauf telefonisch oder
schriftlich durch Vereinbarung mit der Vermietstation verlängert wurde. Dann ist eine weitere angemessene
Vorauszahlung zu leisten. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Mieter
unbeschadet einer weiteren Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung zu
zahlen und zwar bei Überschreitung von mehr als 30 Minuten eine Tagesmiete pro Tag. Dem Mieter bleibt der
Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2. Fahrschulersatz.de kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die
Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter
Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben
Schadenersatzansprüche von fahrschulersatz.de unberührt.
Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten bei Bestellungen
Bei der Bestellung erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Erfüllung und
Abwicklung Ihrer Bestellung sowie zur Bearbeitung Ihrer Anfragen erforderlich ist. Die Bereitstellung der Daten
ist für den Vertragsschluss erforderlich. Eine Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass kein Vertrag geschlossen
werden kann. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage
Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, behalten wir uns das Recht vor,
ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Nutzung der SCHUFA Holding
AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden, einzuholen. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten
personenbezogenen Daten dorthin und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische
Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung
oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte
(Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren
berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen
Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck
der Bonit.tsprüfung für eine Vertragsanbahnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) lit. f DSGVO
aus dem berechtigten Interesse am Schutz vor Zahlungsausfall, wenn wir in Vorleistung gehen.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Hauptsitz von fahrschulersatz.de in Köln als Gerichtsstand
vereinbart, soweit
a) der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
b) der Mieter Vollkaufmann i. S. §§ 1 und 4 HGB oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder
undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages
davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der nichtigen Bestimmung eine
Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.
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