Allgemeine Vermiet-
und Geschäftsbedingungen
von fahrschulersatz.de

vertreten durch

Auto Plum GmbH & Co.KG, Herr Ralf Arenz Montanusstr.12-18, 51065 Köln

Vertragsverhältnis

Vertragsverhältnis

Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrages. Mieter I und II haften gesamtschuldnerisch.

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der

Mietdauer durch den Kunden. Der Kunde versichert durch seine Unterschrift, dass er keine eidesstattliche

Versicherung abgegeben hat.

Mietpreis, Mietdauer, Zahlung

1. Mietpreis

Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag. Zum Grundmietpreis sind Zusatzleistungen wie

Abholung bzw. Zustellung sowie Zubehör gesondert zu vereinbaren. Preise erhalten Sie von uns in Form eines

individuellen Angebots. Treibstoffkosten, Maut-und Stra.enbenutzungsgebühren, Buß- und Verwarngelder

sowie Abstellgebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters. Für die Bearbeitung von Buß- und Verwarngeldern

berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 25,00 €.

2. Mietdauer

Die für die Berechnung maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem Zeitpunkt der Anmietung laut Mietvertrag und

endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges, spätestens zu dem im Mietvertrag vereinbartem

Zeitpunkt. Ein Miettag dauert grundsätzlich 24 Stunden, angebrochene Miettage werden mit dem vollen Tagessatz

in Rechnung gestellt. Bei Unfallschäden endet die Mietdauer bei Reparaturende oder im Falle eines Totalschadens

zum vom Gutachter festgelegten Ende der Wiederbeschaffungsdauer. Bei vorzeitiger Rückgabe behält sich die

fahrschulersatz.de eine weitere Berechnung vor.

3. Zahlung

Das Standartzahlungmittel bei fahrschulersatz.de ist das begleichen der Rechnung via Banküberweisung,

dennoch ist es notwendig das Sie zur Sicherheit spätestens bei Vertragsschluss Ihre Kreditkarte hinterlegen.Bei

Anmietung ist eine Kaution zu leisten. Bei Unfallersatzwagenvermietung kann eine maximal 2-monatige

Stundung erfolgen, sofern eine rechtsverbindlich unterzeichnete Mietwagenkostenübernahmebest.tigung oder

Abtretungserklärung vorliegt. Der Mieter bleibt in jedem Falle zur Zahlung der gesamten Mietwagenkosten an

fahrschulersatz.de verpflichtet. Der Mieter ermächtigt fahrschulersatz.de unwiderruflich, alle Mietwagenkosten

und alle – mit dem Vertrag zusammenhängenden – sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages

vorgelegten, im Mietvertrag benannten Kreditkarte abzubuchen sollte es zum Verzug der Zahlung via

Banküberweisung kommen. Im Falle von Verzug werden bankübliche Zinsen berechnet. Das Recht von fahrschulersatz.

de , bei Mietzahlungsverzug fristlos zu kündigen, bleibt davon unberührt.Bei einigen Kunden übertr.gt

fahrschulersatz.de die Forderungen an ein externes Faktorierungsunternehmen, in diesem Falle wird der Kunde

in der Rechnung informiert.

4. Eine Aufrechnung von Forderungen des Mieters ist im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gegenüber

fahrschulersatz.de ist ausgeschlossen.

Pflichten des Mieters

1. Der Mieter erhält ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug, das sorgsam zu behandeln ist.

Insbesondere sind technische Vorschriften und Betriebsanleitung zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu

gewährleisten. Das abgestellte Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen, bei Cabriolets auch das Verdeck.

2. Das Fahrzeug darf nur zu der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Verboten sind die Verwendung zur

Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, zur Begehung von Straftaten, zur Weitervermietung oder zu

Testzwecken. Der Mieter haftet für alle Schäden aus der Verletzung der Vertragspflichten. Der Mieter verpflichtet

sich zur Einhaltung der StVO.

4. Führungsberechtigte

Fahrberechtigt sind ausschließlich Mieter I und Mieter II . I Ist Mieter I eine Gesellschaft, erweitert sich die

Berechtigung auf Mitarbeiter der Gesellschaft mit entsprechend gültiger Fahrerlaubnis. Diese Fahrer sind

Erfüllungsgehilfen des Mieters. 5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden - gilt auch bei Schäden ohne

Beteiligung Dritter- Bei jedem Schadeneintritt ist der Mieter verpflichtet:

a) fahrschulersatz.de ist unverzüglich telefonisch zu verständigen (Bereitschaftsdienst Tag und Nacht

0172/9149149) und dabei die weitere Verwendung des beschädigten Mietfahrzeuges abzustimmen.

b) Selbstständig keine Abschlepp- und Reparaturdienste u.a. zu beauftragen.

c) Alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche der Beweissicherung bezüglich des Unfallherganges dienen

können und die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche von fahrschulersatz.de gewährleisten. Dies umfasst

u.a. die Verpflichtung, den Unfall ungeachtet seines Ausmaßes unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu

melden und aufnehmen zu lassen, bzw. eine Bestätigung vorzulegen, dass die Polizei die Unfallaufnahme

abgelehnt hat, die Namen der Unfallbeteiligten und die Kfz-Kennzeichen der Fahrzeuge einschließlich deren

Haftpflichtversicherung und VS-Nummer festzuhalten sowie Personen, die als Zeugen in Betracht kommen, um

Namen und Anschrift zu bitten. Der Mieter verpflichtet sich ferner, kein Schuldanerkenntnis (weder mündlich

noch schriftlich) abzugeben und keinen Vergleichen, welche die Schadenersatzansprüche von fahrschulersatz.de

zum Gegenstand haben, zuzustimmen. Der Mieter hat fahrschulersatz.de umfassend über den Unfallhergang

5. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Fahrzeug

und seiner Ausrüstung entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, bis zur Höhe der Selbstbeteiligung

pro Schadensfall (lt.Mietvertrag).

Ausschluss der Haftungsreduzierung

a) Der Mieter haftet - auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung - weiterhin in vollem Umfang - für alle

Schäden, wenn er eine der auferlegten Vertragspflichten aus diesem Mietvertrag schuldhaft nicht beachtet,

insbesondere er im Falle eines Unfalls keine polizeiliche Unfallaufnahme veranlasst sowie bei Unfallflucht. Die

Haftung des Mieters beinhaltet den Fahrzeugschaden bis maximal in Höhe des Wiederbeschaffungswerte vor

Schadeneintritt, eventuell notwendige Gutachter-, Abschlepp- und Rückholkosten, den Ausfall sowie eine

Wertminderung des Fahrzeuges.

b) Hat der Mieter oder sein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt,

insbesondere unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, so haftet der Mieter in voller Höhe für den fahrschulersatz.de

entstandenen Schaden, und zwar auch dann, wenn er eine Haftungsreduzierung vereinbart hat.

c) Die Haftungsreduzierung entfällt auch bei vertragswidriger Überschreitung der Mietdauer. Der Mieter haftet deshalb für alle Schäden, die sich nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer ereignen in voller Höhe.

6. Pflichten und Haftung von fahrschulersatz.de

1. Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die

Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Mieter nach telefonischer Absprache mit

fahrschulersatz.de eine Werkstatt beantragen diese zu beseitigen. Dies gilt nur dann wenn der Kunde sich

außerhalb einer zumutbaren Entfernung zur Werkstatt von fahrschulersatz.de (Montanusstr.12-18, 51065 Köln)

befindet. Die Reparaturkosten werden mit vorheriger Zustimmung von fahrschulersatz.de übernommen. Zur

Erstattung ist ein prüff.higer Originalbeleg vorzulegen der auf fahrschulersatz.de ausgestellt ist.

2. Das Fahrzeug hat eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung entsprechend des Mietvertrages. Es

besteht Haftpflichtversicherung in unbegrenzter Höhe, sowie eine Teilkaskoversicherung (gegen Feuer-, Wildund

Glasbruchschaden) mit einer Selbst- beteiligung entsprechend des Mietvertrages. Für die von der

Haftpflichtversicherung nicht abgedeckten Schäden ist eine Haftung von fahrschulersatz.de ausgeschlossen, es

sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der fahrschulersatz.de oder eines Erfüllungsgehilfen

zurückzuführen. Falls der Mieter eine Insassen-Unfallversicherung für das Mietfahrzeug abschließt,

besteht Deckung nach dem Pauschalsystem für den Todesfall in Höhe von Euro 10.000,- für Invalidität Euro

20.000,- und für Heilkosten Euro 500,-.

3. Bei gänzlicher oder teilweiser Nichterfüllung und Verzug haftet fahrschulersatz.de auch bei einfachem

Verschulden, allerdings nur bis zum Zweifachen des zu erwartenden Mietpreises. Alle weitergehenden

Anspruche, gleichgültig ob sie auf Vertrag oder auf unerlaubte Handlung gestützt werden, sind ausgeschlossen,

es sei denn, der dem Mieter entstandene Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von fahrschulersatz.-

de oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

4. fahsrchulersatz.de ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im

Fahrzeug zurückl.sst.

7. Fahrzeugrückgabe

1. Das Fahrzeug ist zu dem im Vertrag vorgesehenen Datum in der im Vertrag vorgesehenen Station des Vermieteres

zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabetermin mindestens 24 Stunden vor dessen Ablauf telefonisch oder

schriftlich durch Vereinbarung mit der Vermietstation verlängert wurde. Dann ist eine weitere angemessene

Vorauszahlung zu leisten. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Mieter

unbeschadet einer weiteren Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung zu

zahlen und zwar bei Überschreitung von mehr als 30 Minuten eine Tagesmiete pro Tag. Dem Mieter bleibt der

Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2. Fahrschulersatz.de kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die

Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter

Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben

Schadenersatzansprüche von fahrschulersatz.de unberührt.

Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten bei Bestellungen

Bei der Bestellung erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Erfüllung und

Abwicklung Ihrer Bestellung sowie zur Bearbeitung Ihrer Anfragen erforderlich ist. Die Bereitstellung der Daten

ist für den Vertragsschluss erforderlich. Eine Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass kein Vertrag geschlossen

werden kann. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage

8. Datenerhebung und Verarbeitung bei Bonitätsprüfung

Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, behalten wir uns das Recht vor,

ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Nutzung der SCHUFA Holding

AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden, einzuholen. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten

personenbezogenen Daten dorthin und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische

Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung

oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte

(Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren

berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen

Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck

der Bonit.tsprüfung für eine Vertragsanbahnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) lit. f DSGVO

aus dem berechtigten Interesse am Schutz vor Zahlungsausfall, wenn wir in Vorleistung gehen.

9 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Hauptsitz von fahrschulersatz.de in Köln als Gerichtsstand

vereinbart, soweit

a) der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder

gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt

der Klageerhebung nicht bekannt ist.

b) der Mieter Vollkaufmann i. S. §§ 1 und 4 HGB oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder

undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages

davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der nichtigen Bestimmung eine

Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.

FAHRSCHULERSATZ.DE

AUTOSERVICE PLUM GMBH CO.KG

BUSCHFELDSTR. 50 
51067 KÖLN
DEUTSCHLAND

TEL: +49 176 82 15 04 91
MAIL: RESERVIERUNG@FAHRSCHULERSATZ.DE
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Sitz der Gesellschaft ist Köln
Amtsgericht Köln 20906

Steuer-Nr. 218 5816 0459

Bankverbindung
Sparkasse Köln/ Bonn
BLZ: 370 501 98
Konto-Nr: 14 212 476

Geschäftsführer
Ralf Arenz

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